Die Antwort lautet eigentlich immer ja, es sei denn, es handelt sich um ein Privathaus. Das Baudekret des Ministeriums für Wohnungswesen, Raumplanung und Umwelt von 2003 ist in diesem Punkt sehr klar. Ob es sich um ein Geschäft, ein Café oder eine Sportkantine handelt, es muss eine gute Beschilderung des Fluchtwegs geben. Auch wird nicht mehr zwischen neuen und bestehenden Gebäuden unterschieden.